Religionsfreiheit

Gewissensfreiheit ist nicht gleichbedeutend mit Freiheit der Religionsausübung, einer kollektiven Praxis mit möglichen äußeren Erscheinungsformen, die die öffentliche Ordnung stören können. Die Verfassung von 1791 garantiert die Religionsfreiheit, die gesetzlich zu regeln ist.

Artikel : Die Revolution und die Protestanten