Das Elsaß im 17. Jahrhundert

Als Frankreich sich im Verlaufe des 17. Jahrhunderts nach und nach das Elsaß einverleibte, kam es auch dort zu Zwangsmaßnahmen gegenüber den – mehrheitlich lutherischen – Protestanten. Ihre Unterdrückung war jedoch weniger hart als diejenige, die ihre reformierten Glaubensgenossen in den angestammten französischen Provinzen zu erdulden hatten.

Eine komplizierte Geographie

  • Der Dreißig Jährige Krieg © Coll. Comte d'Haussonville

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts umfaßte das Elsaß eine Reihe untereinander stark verschachtelter Hoheitsgebiete, was auch seine konfessionelle Landkarte schwer überschaubar machte.

Seit dem 16. Jahrhundert gehörten ausgedehnte Landstriche des Elsaß zum Hoheitsgebiet deutscher katholischer Kirchenfürsten. Die Besitzungen des Bischofs von Straßburg umfaßten über die Hälfte der niederrheinischen und Teile der oberrheinischen Territorien, während dem Bischof von Basel der Süden und dem Bischof von Speyer der Norden des Elsaß gehörte. Hinzu kamen die weltlichen Hoheitsgebiete katholischer Fürsten : die Habsburger hielten über zwei Drittel der oberrheinischen Länder und die Herzöge von Lothringen einige Landstriche im nordwestlichen Elsaß.

Demgegenüber besaßen das Haus Württemberg und die verschiedenen Zweige der kurpfälzischen Dynastie, die sich beide der Reformation angeschlossen hatten, Ländereien am Oberrhein. Straßburg schließlich gehörte weder den einen noch den andern : seit dem 12. Jahrhundert war die Stadt eine Freie Reichsstadt, die keiner kirchlichen oder feudalen Hoheit unterstand und nur dem Kaiser unterworfen war („Reichsunmittelbarkeit“). Zur Zeit der Reformation war Straßburg unter dem Einfluss des Reformatoren Martin Butzer schnell ins lutherische Lager gewechselt.

Die Etappen der Angliederung an Frankreich

  • Friedrich Herzog von Württemberg (1593-1608), Gravur © Collection privée

Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648), der die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts überschattete, endet damit, dass der größte Teil des Elsaß Frankreich zugeschlagen wurde. Der Westfälische Friede, der ihn beendete, umfaßte

  • den Vertrag von Osnabrück zwischen dem protestantischen Schweden und dem katholischen Kaiserreich : jede Glaubensgemeinschaft wurde wieder in die Güter und Rechte eingesetzt, die sie am 1. Januar 1624 besessen hatte ;
  • den Vertrag von Münster zwischen Frankreich und dem Kaiserreich : Frankreichs politische Hoheit über die drei Bistümer Metz, Toul und Verdun sowie über die Besitzungen der Habsburger (das Oberelsaß und die Landgrafschaft Hagenau, also der größte Teil des Elsaß) mit Ausnahme von Straßburg und der „Dekapolis“ [siehe weiter unten] wurde bestätigt.

In einigen Punkten war der Vertrag von Münster jedoch widersprüchlich. In ihm wurde zwar festgelegt, der französische König solle in den ihm zugeschlagenen Gebieten „die katholische Religion so erhalten, wie sie unter den österreichischen Fürsten gewesen, und alle Neuerungen, die sich während des Krieges eingeschlichen, aus ihr entfernen“ ; insofern wurde der Grundsatz Cujus regio, ejus religio aufrecht erhalten. Aber es wurde gleichzeitig festgelegt, daß dieses Prinzip nicht für die Gebiete gelten solle, in denen schon vor dem „Normaljahr“ 1624 religiöse Toleranz geherrscht hatte : das Recht auf freie Religionsausübung „derer, die man die Reformierten nennt“ wurde bestätigt, jegliche Verfolgung wurde untersagt, und die Lutheraner erhielten das Recht, die Kirchengüter, die sie vor dem 1. Januar 1624 besessen hatten, wieder an sich zu nehmen.

Der französische König übte also, gemäß des Wortlauts des Vertrages, künftig lediglich die Hoheit über die drei Bistümer sowie über die ehemaligen Besitzungen der Habsburger aus, worunter weder die Freie Reichsstadt Straßburg, noch die Reichsstädte der „Dekapolis“ (Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau, Oberehnheim, Rosheim, Münster, Kaysersberg, Türkheim) fielen. Dieser politische Städteverbund verweigerte folgerichtig dem französischen König die Gefolgschaft und lehnte es sogar ab, dem Herzog von Mazarin, dem Neffen des Kardinals und „Oberamtmann“ des Elsaß, die Tore zu öffnen. Erst durch den Vertrag von Nimwegen, der den Holländischen Krieg (1672-1678) beendete, wurden die „Zehn Städte“ Frankreich angegliedert.

Ab 1679 ging Ludwig XIV. sehr umsichtig vor. Er begründete seine „Reunions“-Politik damit, daß ihm die kraft des Westfälischen Friedens erhaltenen Gebiete und Städte „samt ihrer früheren Unterbesitzungen“ zugeschlagen worden seien und vereinnahmte folglich das Fürstentum Mömpelgard (Besitz der Herzöge von Württemberg), die Territorien von Germesheim und Lauterburg, die Grafschaft Zweibrücken sowie Forbach und andere Orte an der Saar. Noch aufsehenerregender war im September 1681 die Einnahme des mitten im tiefsten Frieden überfallenen Straßburgs, das ohne einen einzigen Kanonenschuß in die Hände des Kriegsministers Louvois fiel. Im Regensburger Stillstand (1684) wurde dem französischen König das Elsaß (mit Ausnahme von Mülhausen, das erst 1798 an Frankreich fiel) „bis auf Weiteres“ zugesprochen. Wenig später erfolgte der Widerruf des Edikts von Nantes (1685), wodurch die zukünftige Entwicklung des Protestantismus im Elsaß eingeschränkt wurde.

Der Friedensvertrag von Rijswijk beendete den „Dritten Raubkrieg“ Ludwigs XIV. : den Pfälzischen Erbfolgekrieg („Krieg der Augsburger Liga“, 1688-1697). Frankreich mußte seine Eroberungspolitik aufgeben und seine rechtsrheinischen Brückenköpfe sowie seine „Reunionen“ in Lothringen, Luxemburg und der Saarprovinz wieder an das Reich abtreten. Das Elsaß, Straßburg und Landau blieben Ludwig XIV. im Gegenzug erhalten ; ihr Besitz wurde ihm schließlich am Ende des Spanischen Erbfolgekriegs (1701-1714/1715) im Vertrag von Rastatt (1714) endgültig bestätigt.

Eine Politik der Zwangsmaßnahmen

  • Straßburg, Wilhelmer-Kirche (67)

Obgleich der französische Kriegsminister Louvois, der auch für die elsässische Angelegenheiten zuständig war, den Protestanten bei der Kapitulation von Straßburg die Wahrung der ihnen im Vertrag von Münster zugestandenen Rechte zugesichert hatte, sahen die Einwohner spätestens am 8. Oktober 1681, daß ihre Stadt von nun an keine Feste Burg des Protestantismus mehr sein würde : an diesem Tag zog Ludwig XIV. in die Stadt ein und wohnte einer im Straßburger Münster zelebrierten Hochmesse bei. Kurz darauf richteten die Jesuiten ein Priesterseminar für den zukünftigen Klerus der Provinz ein und eröffneten ein Kolleg für die elsässische Jugend aller gesellschaftlichen Schichten.

Die ersten Unterdrückungsmaßnahmen ließen nicht lange auf sich warten. Es kam zum Verbot der Ausübung des lutherischen oder calvinistischen Glaubens in Ortschaften, in denen auch Katholiken wohnten, selbst wenn diese nur eine verschwind geringe Minderheit darstellten ; die von Jesuiten und Kapuzinermönchen betriebene katholische Propaganda genoß totale Freiheit und jegliche Behinderung der katholischen Religionsausübung wurde streng geahndet. Wer gegen diese Anordnungen verstieß, riskierte die Enteignung seines Besitzes, wenn nicht gar die Verbannung.

Den Neukonvertierten wurden zahlreiche Vorteile gewährt, und die Ansiedlung von Katholiken aus anderen französischen Landesteilen wurde seitens der Regierung gefördert. Viele protestantische Kirchen wurden zu „Simultankirchen“ erklärt, das heißt, daß sie den lutherischen und reformierten Gemeinden zur gemeinschaftlichen, zeitversetzten Nutzung zugewiesen wurden. In Straßburg scheiterte jedoch der Versuch, den zwei lutherischen Hauptkirchen (Saint Thomas, Saint Guillaume) das Simultaneum aufzuerlegen, am Widerstand der betroffenen Gemeinden. In den freien, vollständig protestantischen Städten wie auch in jenen mit konfessionell gemischter Einwohnerschaft mußten die Ratsversammlungen zu gleichen Teilen aus Katholiken und Protestanten bestehen, und zwar selbst dann, wenn die Katholiken am Ort nur schwach vertreten waren. Die Anzahl der zum Katholizismus übergetretenen Protestanten ist schwer zu schätzen ; 1697 wurden in Straßburg etwa 5.000 Katholiken und 21.000 Protestanten gezählt.

Am Ende des 17. Jahrhunderts – und besonders nach dem Tode von Louvois (1692) – ließen die Zwangsmaßnahmen gegenüber die elsässischen Protestanten langsam nach.

Das Elsaß im 17. Jahrhundert

Bibliographie

  • Bücher
    • STROHL Henri, Le protestantisme en Alsace, Oberlin, Strasbourg, 2000

Dazugehörige Rundgänge

Dazugehörige Vermerke

  • Die Entstehung der Amish-Gemeinde im Elsass

    Die Amish tauchen am Ende des 17. Jahrhunderts in der anabaptistischen Gemeinschaft im Elsass auf : ihr Gründer, Jakob Amann, verlangt eine größere disziplinarische Strenge der Gemeinschaft.
  • Das Land von Mömpelgard im 17. Jahrhundert

    Die Grafschaft Mömpelgard stand seit dem 17. Jahrhundert unter französischem Einfluss, aber ihr unabhängiger Status machte sie nach der Widerrufung des Edikts von Nantes zu einem Asylland.