Die Todesstrafe

Die Todesstrafe droht Pastoren, die nach Frankreich zurückkehren, Schleusern, die beim Verlassen des Königreichs geholfen haben sowie Gläubigen, die bei einer geheimen Versammlung überrascht werden.

Die Bestimmungen des Revokationsedikts von Fontainebleau werden durch spätere Verordnungen ergänzt.

  • Folterung durch Rädern

Eine Verordnung vom 1. Juli 1686 bestraft nach Frankreich zurückkehrende Pastoren sowie alle Gläubigen, die bei einer geheimen Versammlung angetroffen werden, mit dem Tode.

Um die Emigration einzudämmen, dehnt eine Verordnung vom Oktober 1687 die Todesstrafe auf Schleuser aus, die Flüchtlingen geholfen haben.

Am 15. März 1689 ergeht der Befehl, die Veranstalter geheimer Versammlungen ohne weitere Umstände zum Tode zu verurteilen ; die männlichen Teilnehmer an derartigen Versammlungen erhalten eine Galeerenstrafe, die weiblichen gehen ins Gefängnis.

Die Art und Weise der Hinrichtung ist fürchterlich : Folter, dann Rädern oder Verbrennen auf dem Scheiterhaufen, im „besten“ Fall Tod durch Erhängen.

Im Languedoc wird diese Strafe vom Intendanten Bâville häufig angewandt

  • Die Hinrichtung von Séguier, Glasmalerie von Samuel Bastide

Die Prediger trifft es einen nach dem andern : nach einer Versammlung in Hospitalet (Lozère) im Oktober 1689 werden sechs Prediger zum Tod durch Erhängen verurteilt.

Der Pastor Claude Brousson wird im November 1698 zum Tod durch das Rad verurteilt.

Die Anführer der Camisarden erleiden, wenn sie gefasst werden, die gleiche Bestrafung. So wird:

  • Séguier am 12. August 1702 lebendig verbrannt.
  • Castanet, Couderc und Boaton werden zwischen 1703 und 1705 in Montpellier bei lebendigem Leib die Glieder gebrochen.
  • Catinat und Ravanel werden am 22. April 1705 in Nîmes qualvoll hingerichtet.

Dazugehörige Rundgänge

  • Königliche Repression gegen Protestanten

    Mit der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) wurde jegliche Ausübung des protestantischen Gottesdienstes illegal: Tempel wurden zerstört und Pfarrer ausgewiesen. Protestanten hingegen ist es nicht gestattet, das Königreich zu...

Dazugehörige Vermerke

  • Die Galeerenstrafe

    Nahezu 1.550 « Galeerensträflinge für den Glauben », die verurteilt wurden, weil sie ihre religiösen Überzeugungen nicht aufgeben wollten, verbrachten bis zu dreißig Jahren auf den Galeeren.
  • Die Gefängnisstrafe

    Die Gefängnisstrafe wird hauptsächlich auf Frauen und Mädchen angewandt sowie auf Jungen, die für den harten Dienst auf den Galeeren noch zu schwach sind. Es werden jedoch auch zahlreiche Männer...
  • Gegen Protestanten verhängte Strafen

    Das Edikt von Fontainebleau (1685) und verschiedene Verordnungen des Jahres 1686 sehen die gegen die Protestanten zu verhängenden Strafen vor.
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    Unter Ludwig XV. blieben die protestantischen Kirchen weiterhin verboten und die Verfolgungen hörten nicht auf. Ihr Härtegrad hing jedoch von den Zeitläuften, den örtlichen Gegebenheiten und der persönlichen Haltung der...
  • Die Wiedereinrichtung der Kirchen im Untergrund

    Die Wiedereinrichtung der Kirchen im Untergrund war das Werk von Antoine Court, der die reformierte Kirchenordnung zunächst im Süden Frankreichs und dann auch in einigen nördlichen Landesteilen wieder verbindlich machte.